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EU-Verpackungsrecht
 

 

Annika Wirtz

c/o WirFinden.Es
Naß und Hellie GbR
Kirchgasse 19
65817 Eppstein

Kontakt: kontakt@annikawirtz.de

Website: www.annikawirtz.de

Diese Seite stellt alle gemäß PPWR erforderlichen Informationen zu den von mir in Verkehr gebrachten Verpackungen bereit. Die Kennzeichnung erfolgt digital über den QR‑Code auf der jeweiligen Verpackung.

Allgemeiner PPWR‑Konformitätstext

Alle hier aufgeführten Verpackungstypen werden gemäß der EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) in Verkehr gebracht. Die Kennzeichnung erfolgt digital über diese Seite. Jeder Verpackungstyp besitzt ein eindeutiges Identifikationsmerkmal (Verpackungscode), über das Materialangaben, Piktogramme und Recyclinghinweise eindeutig zugeordnet werden können.

Verpackungstypen & Identifikationscodes: 

 

Karton S (klein)

Maße: 233x152x41 mm/ Material: Karton, weiß, Code: KARTON-S

Recyclinghinweis: Altpapier/Papiertonne

Karton L (groß)

Maße: 305x225x70-140 mm / Material: Karton, braun, Code: KARTON-L

Recyclinghinweis: Altpapier/Papiertonne

Seidenpapier/Packpapier

Maße: 375x500 mm / Material: Papier, Code: SEIDENPAP

Recyclinghinweis: Altpapier/Papiertonne

Plastikklebeband* (Altbestand und laufende Nutzung)

Material: Plastik, Code: TAPE-PK

Recyclinghinweis: gelbe Tonne/gelber Sack

Gummibärchenbeutel klein* (Altbestand)

Material: Plastik, Code: SÜß

Recyclinghinweis: gelbe Tonne/gelber Sack

*Hinweis zu Plastikklebeband und Gummibärchenbeutelchen klein

Plastikklebeband (PP) wird als Verpackungskomponente geführt und über den Code TAPE‑PK digital gekennzeichnet. Ebenso Gummibärchenbeutel klein mit dem Code: SÜß. Altbestände dürfen weiterhin verwendet und aufgebraucht werden. Die Entsorgung erfolgt über den Gelben Sack.

Digitale Kennzeichnung

Die PPWR erlaubt die digitale Bereitstellung von Herstellerangaben, Materialkennzeichnung und Piktogrammen. Alle Verpackungen, die von mir in Verkehr gebracht werden, tragen einen QR‑Code, der auf diese Seite verweist. Damit sind alle gesetzlich geforderten Informationen jederzeit zugänglich.

Konformitätserklärung

Hiermit bestätige ich, dass alle oben aufgeführten Verpackungstypen den Anforderungen der EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) entsprechen. Die verwendeten Materialien erfüllen die geltenden Stoffgrenzwerte und Recyclinganforderungen. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Artikel 12 PPWR digital über diese Seite.

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